Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Personal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nach der Funktion

Das Personal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nach der Funktion besteht aus:

a) der Leiterin/dem Leiter,

b) der Gruppenführenden/dem Gruppenführenden aus dem Stand des pädagogischen Fachpersonals,

c) der Kinderbetreuerin/dem Kinderbetreuer aus dem Stand des pädagogischen Hilfspersonals,

d) den Tageseltern,

e) dem Grobreinigungs- und Hauspersonal.