Ansprüche gegenüber Versicherten und anderen Personen
Wenn Leistungen gemäß gewährt werden, hat der Rechtsträger der Fondskrankenanstalt oder der Gesundheitsfonds Steiermark gegenüber der/dem Versicherten, Patientin/Patienten oder den für sie/ihn unterhaltspflichtigen Personen hieraus keinen Anspruch auf Gegenleistungen; ausgenommen hiervon sind nur der Kostenbeitrag gemäß und der Kostenbeitrag gemäß § 447f Abs. 7 ASVG.
