Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ansprüche gegenüber Versicherten und anderen Personen

Wenn Leistungen gemäß gewährt werden, hat der Rechtsträger der Fondskrankenanstalt oder der Gesundheitsfonds Steiermark gegenüber der/dem Versicherten, Patientin/Patienten oder den für sie/ihn unterhaltspflichtigen Personen hieraus keinen Anspruch auf Gegenleistungen; ausgenommen hiervon sind nur der Kostenbeitrag gemäß und der Kostenbeitrag gemäß .