Erste ärztliche Hilfe
Unbedingt notwendige Erste ärztliche Hilfe darf in öffentlichen Krankenanstalten niemandem verweigert werden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Erste ärztliche Hilfe
Unbedingt notwendige Erste ärztliche Hilfe darf in öffentlichen Krankenanstalten niemandem verweigert werden.