Prosektur
In öffentlichen Krankenanstalten, die der Unterbringung von mindestens 500 Patientinnen/Patienten dienen, ist eine entsprechend ausgestattete Prosektur einzurichten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Prosektur
In öffentlichen Krankenanstalten, die der Unterbringung von mindestens 500 Patientinnen/Patienten dienen, ist eine entsprechend ausgestattete Prosektur einzurichten.