Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Arten der Förderung

Arten der Förderung können insbesondere sein:

1. finanzielle Beiträge für Projektkosten (Projektförderung);

2. finanzielle Beiträge für den laufenden Betrieb in ausgewählten und eigens definierten Kernbereichen der Kinder- und Jugendarbeit (Strukturförderung);

3. organisatorische und fachliche Beratung;

4. Verleih von Materialien, Geräten, Behelfen u. dgl.;

5. direkte Mitwirkung des Landes Steiermark als Mitveranstalter bzw. Kooperationspartner bei Projekten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2018