Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des das Bundesministerium für Finanzen, im übrigen je nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 das Bundesministerium für Inneres oder das Bundesministerium für Unterricht betraut.