2. Abschnitt Errichtung, Verwaltung und Auflösung einer Stiftung
Errichtung einer Stiftung
Zur Errichtung einer Stiftung sind die Stiftungserklärung und die behördliche Genehmigung der Stiftung erforderlich. Rechtspersönlichkeit erlangt die Stiftung mit Erlassung des Genehmigungsbescheides.
