4. Abschnitt Behörden, Schluss- und Übergangsbestimmungen
*) Behörde
Behörde ist die Landesregierung.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt Behörden, Schluss- und Übergangsbestimmungen
*) Behörde
Behörde ist die Landesregierung.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013