Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Unterabschnitt

Errichtung einer Stiftung von Todes wegen

Voraussetzungen für die Errichtung

Für die Errichtung einer Stiftung von Todes wegen sind erforderlich:

a) das Vorliegen einer Stiftungserklärung und

b) die Bewilligung durch die Landesregierung.