Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

2. Abschnitt

Stiftungen

1. Unterabschnitt

Errichtung einer Stiftung unter Lebenden

Voraussetzungen für die Errichtung

Für die Errichtung einer Stiftung unter Lebenden sind erforderlich:

a) die Vorlage einer Stiftungserklärung unter Anschluss einer Stiftungssatzung und eines Vorschlages für die erstmalige Bestellung der Stiftungsorgane an die Landesregierung und

b) die Bewilligung durch die Landesregierung.