2. Abschnitt
Stiftungen
1. Unterabschnitt
Errichtung einer Stiftung unter Lebenden
Voraussetzungen für die Errichtung
Für die Errichtung einer Stiftung unter Lebenden sind erforderlich:
a) die Vorlage einer Stiftungserklärung unter Anschluss einer Stiftungssatzung und eines Vorschlages für die erstmalige Bestellung der Stiftungsorgane an die Landesregierung und
b) die Bewilligung durch die Landesregierung.
