Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zugang zum internen Hinweisgebersystem

Zugang zum internen Hinweisgebersystem haben Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einer juristischen Person nach , wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben.