Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unabhängiges Kontrollsystem

Die Daten der Inspektionsberichte gemäß Anlage 3 und 3a sind der Landesregierung gemäß zur Verarbeitung in einer zentralen Datenbank in elektronischer Form zu übermitteln.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 95/2021