Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eignung von Wohnheimen und Wohngruppen

Bei der Feststellung der Eignung von Wohnheimen und Wohngruppen ist zu prüfen, ob die in iVm Anlage 1 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2017