Eignung von Wohnheimen und Wohngruppen
Bei der Feststellung der Eignung von Wohnheimen und Wohngruppen ist zu prüfen, ob die in § 9 Abs. 3 StGVG iVm Anlage 1 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2017
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Eignung von Wohnheimen und Wohngruppen
Bei der Feststellung der Eignung von Wohnheimen und Wohngruppen ist zu prüfen, ob die in § 9 Abs. 3 StGVG iVm Anlage 1 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2017