Drittes Hauptstück
Schlussbestimmungen
Verweise
Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Drittes Hauptstück
Schlussbestimmungen
Verweise
Verweise in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze sind als Verweise auf die jeweils gültige Fassung zu verstehen.