Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 1. April 2005, in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf die Kundmachung folgenden Tag erlassen werden, können aber frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft treten.