2. Abschnitt
Organisation und Dokumentation
Regelungen in der ADG
Form und Einrichtung der Gebarungsabläufe sowie Art und Weise der Durchführung einzelner, wesentlicher Gebarungsabläufe sind in einer Beilage zur ADG zu regeln.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2023
