Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Organisation und Dokumentation

Regelungen in der ADG

Form und Einrichtung der Gebarungsabläufe sowie Art und Weise der Durchführung einzelner, wesentlicher Gebarungsabläufe sind in einer Beilage zur ADG zu regeln.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2023