Übernahme der Daten und Salden des Zahlungsverkehrs
In die erste Eröffnungsbilanz sind zu übernehmen:
1. die Stammdaten: Banken-Verzeichnis und Bankverbindungen der Gemeinde sowie
2. die Endsalden der Bankverbuchungskonten mit Ablauf des 31. Dezember 2019, die mit den entsprechenden Bankauszügen zu belegen sind.
