7. Hauptstück
Rechnungsabschluss
1. Teil
Grundsätze und Erstellung
1. Abschnitt
Allgemeine Grundsätze des Rechnungsabschlusses
Allgemeine Grundsätze
Der Rechnungsabschluss ist für das abgelaufene Kalenderjahr als Haushaltsjahr (Finanzjahr) zu erstellen. Er hat ein möglichst getreues, vollständiges und einheitliches Bild der Vermögens-, Finanzierungs- und Ergebnislage der Gemeinde zu vermitteln.
