5. Teil
Andere Entrichtungsformen im Zahlungsverkehr
Schecks und Wechsel
Der Zahlungsverkehr mit Schecks und Wechsel ist nicht zulässig.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
5. Teil
Andere Entrichtungsformen im Zahlungsverkehr
Schecks und Wechsel
Der Zahlungsverkehr mit Schecks und Wechsel ist nicht zulässig.