Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Hauptstück

Zahlungsverkehr

1. Teil

Grundsätze des Zahlungsverkehrs

Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr umfasst die Annahme von Einzahlungen, die Leistung von Auszahlungen und die Verwaltung der Finanzmittel aufgrund von Zahlungsanordnungen ( ff). Die Zahlungsvorgänge sind getrennt nach voranschlagswirksamen und nicht voranschlagswirksamen Zahlungen zu verbuchen.