3. Abschnitt
Rückstellungen
Gegenstand
Für Verpflichtungen der Gemeinden gemäß bis 31 VRV 2015 sind Rückstellungen anzusetzen. Rückstellungen sind aufzulösen, wenn die Verpflichtung weggefallen ist.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Rückstellungen
Gegenstand
Für Verpflichtungen der Gemeinden gemäß bis 31 VRV 2015 sind Rückstellungen anzusetzen. Rückstellungen sind aufzulösen, wenn die Verpflichtung weggefallen ist.