Regelungen über Vermögenswerte, Fremdmittel und Unterlagen
Zu den Vermögenswerten, Fremdmitteln und Unterlagen des Gemeindehaushalts sind in der ADG insbesondere zu regeln:
1. der Zu- und Abgang von Vermögenswerten,
2. die Verwaltung der Fremdmittel,
3. Ort der und Verantwortung für die Aufbewahrung von verbuchungsrelevanten Unterlagen des Gemeindehaushalts.
