Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Regelungen über Vermögenswerte, Fremdmittel und Unterlagen

Zu den Vermögenswerten, Fremdmitteln und Unterlagen des Gemeindehaushalts sind in der ADG insbesondere zu regeln:

1. der Zu- und Abgang von Vermögenswerten,

2. die Verwaltung der Fremdmittel,

3. Ort der und Verantwortung für die Aufbewahrung von verbuchungsrelevanten Unterlagen des Gemeindehaushalts.