. Die öffentlichen Aemter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich.
Für Ausländer wird der Eintritt in dieselben von der Erwerbung des österreichischen Staatsbürgerrechtes abhängig gemacht.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die öffentlichen Aemter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich.
Für Ausländer wird der Eintritt in dieselben von der Erwerbung des österreichischen Staatsbürgerrechtes abhängig gemacht.