. Das Petitionsrecht steht Jedermann zu.
Petitionen unter einem Gesammtnamen dürfen nur von gesetzlich anerkannten Körperschaften oder Vereinen ausgehen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Das Petitionsrecht steht Jedermann zu.
Petitionen unter einem Gesammtnamen dürfen nur von gesetzlich anerkannten Körperschaften oder Vereinen ausgehen.