Landeskrankenanstaltenpläne
Kommt ein Einvernehmen über die verbindlich zu erklärenden Teile des RSG bzw. deren Änderungen entsprechend den Bestimmungen des § 23 Abs. 2 G-ZG in der Landes-Zielsteuerungskommission nicht zustande, ist ein Landeskrankenanstaltenplan gem. § 55 StKAG zu erlassen.
