Weiterführung des Gesundheitsfonds Steiermark
Der Gesundheitsfonds Steiermark (Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2013, LGBl. Nr. 105/2013 zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 50/2014) wird als Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Graz weitergeführt (im Folgenden: der Fonds).
