Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt

Koordinierung und Monitoring

Koordinierung

Für die Geodateninfrastruktur des Landes Steiermark wird beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Dieser obliegt die Unterstützung der nationalen Koordinierungsstelle nach und der nationalen Anlaufstelle nach .