Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übertragener Wirkungsbereich des Landesfeuerwehrverbandes

Die in geregelten Angelegenheiten des Landesfeuerwehrverbandes sind solche des übertragenen Wirkungsbereiches. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben steht der Landesregierung ein Weisungsrecht zu.