Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung, LGBl. Nr. 78/2023, außer Kraft.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung, LGBl. Nr. 78/2023, außer Kraft.