Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Allgemeines

Dieses Gesetz gilt, sofern bundesgesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen, für die Feuerpolizei und die örtliche Gefahrenpolizei.