Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung

Auf geldwerte Zuwendungen des Landes, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vertraglich bereits zugesagt sind und die nach ihrer Zweckwidmung Förderungen im Sinne dieses Gesetzes sind, sind die bisher geltenden Bestimmungen anzuwenden.