Berichtspflicht
Über die Vollziehung dieses Gesetzes ist dem Landtag alle zwei Jahre ein Bericht zu erstatten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Berichtspflicht
Über die Vollziehung dieses Gesetzes ist dem Landtag alle zwei Jahre ein Bericht zu erstatten.