Einreihung von Stellengruppen oder Stellen
Die Zuordnung der in dieser Verordnung geregelten Stellen oder Stellengruppen zu den einzelnen Gehaltsklassen gemäß § 6 Abs. 1 Stmk. L-DBR ist in der Anlage 1 dargestellt. Dabei werden die jeweils hauptsächlich auszuführenden Aufgaben (Kernaufgaben) in der Spalte „Aufgaben“ aufgezählt.
