Ziel
Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung der Ausprägungen der Subfaktoren gemäß § 7 Abs. 1 und 2 Stmk. L-DBR sowie die Zuordnung von Stellen oder Stellengruppen zu den einzelnen Gehaltsklassen gemäß § 6 Abs. 1 Stmk. L-DBR.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Ziel
Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung der Ausprägungen der Subfaktoren gemäß § 7 Abs. 1 und 2 Stmk. L-DBR sowie die Zuordnung von Stellen oder Stellengruppen zu den einzelnen Gehaltsklassen gemäß § 6 Abs. 1 Stmk. L-DBR.