Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Statistische Einheiten, Erhebungsbereich

. Die Erhebungen erstrecken sich auf:

1. alle natürlichen Personen, für die ein Lohnzettel, ein Einkommensteuer- oder ein Arbeitnehmerveranlagungsbescheid ausgestellt wurde oder die Transferzahlungen bezogen haben,

2. alle Unternehmer und sonstigen juristischen Personen, für die ein Umsatz- oder Körperschaftsteuerbescheid ausgestellt wurde, oder die eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht haben,

3. alle Lohnzettelaussteller, soweit sie nicht schon durch Z 1 oder 2 erfasst sind.