Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Fahrzeuge, die Sport- oder Luxuscharakter aufweisen, sind von der Einstufung als Kastenwagen, Pritschenwagen und Klein-Autobus im Sinne dieser Verordnung ausgenommen.

Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl.