. Fahrzeuge, die Sport- oder Luxuscharakter aufweisen, sind von der Einstufung als Kastenwagen, Pritschenwagen und Klein-Autobus im Sinne dieser Verordnung ausgenommen.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Fahrzeuge, die Sport- oder Luxuscharakter aufweisen, sind von der Einstufung als Kastenwagen, Pritschenwagen und Klein-Autobus im Sinne dieser Verordnung ausgenommen.
Beachte: Zum Bezugszeitraum vgl.