Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die nach diesem Gesetz von der Gemeinde zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.