Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Waldbrand

Unter Waldbrand ist ein unbeaufsichtigtes Feuer auf einer als Wald, Kampfzone des Waldes, Gefährdungsbereich (Waldnähe) oder Neubewaldung (, 2, 4 und 40 des Forstgesetzes 1975) anzusehenden Grundfläche zu verstehen.