Befragungsverfahren
Befragungsbehörden
Die Durchführung des Befragungsverfahrens obliegt der Gemeindewahlbehörde, wenn jedoch die Gemeinde in Befragungssprengel eingeteilt ist, der Sprengelwahlbehörde.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Befragungsverfahren
Befragungsbehörden
Die Durchführung des Befragungsverfahrens obliegt der Gemeindewahlbehörde, wenn jedoch die Gemeinde in Befragungssprengel eingeteilt ist, der Sprengelwahlbehörde.