Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, daß der Abstimmende auf dem amtlichen Stimmzettel den Kreis neben dem Wort „Ja“ oder „Nein“ ankreuzt oder auf andere Weise eindeutig erkennbar macht, ob er mit ja oder nein stimmen will.