Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übermittlung an die Landesregierung

Ist das Verfahren abgeschlossen, hat die Landeswahlbehörde das Volksbegehren oder die Initiative mit den Unterlagen unverzüglich der Landesregierung zu übermitteln.