Kosten
Die den Gemeinden aus der Durchführung der in diesem Gesetz im Teil über die Volksrechte in Gesetzgebung und Vollziehung des Landes erwachsenden Kosten sind vom Land zu tragen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Kosten
Die den Gemeinden aus der Durchführung der in diesem Gesetz im Teil über die Volksrechte in Gesetzgebung und Vollziehung des Landes erwachsenden Kosten sind vom Land zu tragen.