Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bericht an den Gemeinderat

Der Bürgermeister, in Städten mit eigenem Statut der Stadtsenat, hat dem Gemeinderat jährlich einen schriftlichen Bericht über die Art der Behandlung und Beantwortung der Eingaben zu erstatten.