Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abhaltung der Gemeindeversammlung

Der Bürgermeister führt den Vorsitz in der Gemeindeversammlung. Er eröffnet die Gemeindeversammlung mit einer Darstellung des Gegenstandes, leitet und schließt die Gemeindeversammlung und erteilt das Wort. Er kann Rednern, die vom Gegenstand abschweifen oder beleidigende Äußerungen abgeben, das Wort entziehen.