Wirkung der Volksabstimmung
Das Ergebnis der Volksabstimmung ist einem entsprechenden Beschluß des Gemeinderates gleichzuhalten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Wirkung der Volksabstimmung
Das Ergebnis der Volksabstimmung ist einem entsprechenden Beschluß des Gemeinderates gleichzuhalten.