Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Die nach diesem Gesetz den (Tourismus-)Gemeinden zukommenden Aufgaben sind, mit Ausnahme jener gemäß , und , solche des eigenen Wirkungsbereiches.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 11/2012, LGBl. Nr. 52/2021