Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verfahrensvorschriften

Die Beitragsbehörde hat für die Einhebung der Beiträge die Bundesabgabenordnung anzuwenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 11/2012, LGBl. Nr. 87/2013