Geschäftsstellen
Die Tourismusverbände können zur Besorgung der ihnen obliegenden Aufgaben Geschäftsstellen errichten; jeder Tourismusverband hat zumindest eine Geschäftsstelle an seinem Sitz zu errichten.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 52/2021
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsstellen
Die Tourismusverbände können zur Besorgung der ihnen obliegenden Aufgaben Geschäftsstellen errichten; jeder Tourismusverband hat zumindest eine Geschäftsstelle an seinem Sitz zu errichten.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 52/2021