Übergangsbestimmungen
Eine nach den bisher geltenden Vorschriften erteilte Bewilligung zur gewerbsmäßigen Erteilung von Tanzunterricht gilt als Berechtigung nach diesem Gesetz.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmungen
Eine nach den bisher geltenden Vorschriften erteilte Bewilligung zur gewerbsmäßigen Erteilung von Tanzunterricht gilt als Berechtigung nach diesem Gesetz.