Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 24/2022

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 24/2022 anhängigen Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu beenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 24/2022